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Schülerinnen und Schüler zeigen Daumen hoch

Elternbrief Nr. 4:

Informationen zu den Corona-Selbsttests

Euskirchen, 19.03.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern!

Heute sind die Corona-Selbst-Tests für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 in der Schule eingetroffen. Es soll EINE Testung bis Dienstag, 23.03.2021 und EINE weitere Testung am letzten Tag der Osterferien stattfinden.

Eine Besonderheit bei unseren Schülerinnen und Schülern ist es, dass bei einer Durchführung der Tests direkte Unterstützung notwendig ist. Das ist dem Ministerium bewusst. Da Lehrkräfte bei der Durchführung der Testungen keine Hilfestellungen leisten dürfen, ist der Plan des Ministeriums, den Selbsttest zu Hause durchzuführen.

Ministerium für Schule und Bildung:

„Bei Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung), der gegebenenfalls dazu führt, dass sie nicht in der Lage sind, den Selbsttest in der Schule – sowohl in der Förderschule als auch im Gemeinsamen Lernen – eigenständig durchzuführen, wird der Selbsttest zu Hause durchgeführt. Die Eltern informieren die Schule im Fall eines positiven Testergebnisses und halten ihr Kind zu Hause. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass bei einem positiven Testergebnis die Eltern unverzüglich auch einen PCR-Test durch eine Ärztin bzw. Arzt veranlassen müssen.“

Bitte lesen Sie die Informationen auf der Seite des Ministeriums am Wochenende durch. Sie finden genaue Anweisungen zur Durchführung und Interpretation der Selbsttests auf der folgenden Seite:

Einsatz von Selbsttests an Schulen

Einfache Handhabung - Schritt für Schritt im Video erklärt:

Wann soll der Test durchgeführt werden? Was geben wir Ihrem Kind mit nach Hause?

  • Am Montag, 22.03.2021 werden wir Ihrem Kind 2 Schnelltests mit nach Hause geben.
  • Bitte führen Sie mit Ihrem Kind EINEN Schnelltest bis spätestens Dienstag, 23.03.2021 durch und informieren Sie den/die Klassenlehrer/in Ihres Kindes über das Testergebnis.
  • Den zweiten Test führen Sie bitte am Sonntag, 11.04.2021 durch (letzter Tag der Osterferien) und informieren den/die Klassenlehrer/in Ihres Kindes spätestens um 16:00 Uhr über das Testergebnis, damit er/sie alle Ergebnisse dokumentieren kann.

Was ist zu tun, wenn ein Test positiv ausfällt?

  • Ihr Kind kommt NICHT zur Schule.
  • Sie informieren die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer über das Testergebnis.
  • Sie vereinbaren einen Termin bei der Ärztin bzw. dem Arzt Ihres Kindes, damit ein positives Testergebnis durch eine PCR-Testung geprüft wird.
  • Ihr Kind darf erst wieder am Unterricht mit einem negativen PCR-Test teilnehmen.
  • Bis zum PCR-Testtermin in der Arztpraxis sollte sich Ihr Kind in häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
  • Alle direkten Kontaktpersonen sind bei einem positiven PCR-Test zu informieren.

Welche Maßnahmen erfolgen bei einem positiven Schnelltest im Internat?

  • Ihr Kind wird in einem separaten Raum von den Mitschüler*innen getrennt.
  • Sie werden umgehend telefonisch informiert und gebeten, Ihr Kind abzuholen. Dabei soll nicht der öffentliche Nahverkehr genutzt werden.
  • Bitte veranlassen Sie dann für Ihr Kind umgehend einen Termin für einen PCR Test beim Hausarzt, dem Kinderarzt oder im Testzentrum.
  • Bis zum PCR-Testtermin sollte sich Ihr Kind in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
  • Wird der positive Schnelltest durch einen positiven PCR-Test bestätigt, wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen melden und eine Quarantäne aussprechen.
  • Erweist sich der positive Schnelltest im PCR-Test als negativ, kann Ihr Kind die Schule unter Vorlage des negativen Testergebnisses wieder die Schule besuchen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen im Namen des gesamten Kollegiums eine gesunde Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

Abir Lucassen
Schulleiterin