Beratung
Wir unterstützen gerne bei jeglicher Fragestellung rund um das Thema Hören und Hörschädigung. Die Beratung findet telefonisch, an der LVR-Max-Ernst-Schule, im häuslichen Umfeld oder an der Einrichtung statt, die das Kind bzw. die / der Jugendliche besucht.
Folgende Punkte können beispielsweise Inhalt des Beratungsgesprächs sein:
- Besprechung von Testergebnissen
- Fördermöglichkeiten
- Schullaufbahnberatung
- Einsatz und Optimierung der hörtechnischen Versorgung
- Informationen zur Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen
- Kommunikationshilfen
- Allgemeine Information zum Thema Hören und Hörschädigung
- Nachteilsausgleich für hörgeschädigte Schüler*innen
- Mögliche Förderung der Kinder/Jugendlichen durch die Sonderpädagog*innen der LVR- Max- Ernst- Schule
- Möglichkeiten der inklusiven Förderung
- Information zur Optimierung der kommunikativen (auch akustischen) Bedingungen vor Ort im Kindergarten oder der allgemeinen Schule
- Möglichkeiten der Förderung eines hörgeschädigten Kindes in der Frühförderung (0 Jahre bis zur Einschulung)
- Informationen zu (weiterführenden) schulischen und außerschulischen Fördermöglichkeiten nach der 10. Klasse (IfD, Berufskolleg Essen, Gemeinsames Lernen…)
- uvm.
Begleitung von AOSF
Wird die Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Hören und Kommunikation von den Eltern gewünscht, um ihrem Kind eine inklusive Beschulung an einer allgemeinen Schule zu ermöglichen, so begleiten wir diese sowohl bei der Antragstellung, als auch bei der Durchführung.
Die Entscheidung über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und den zuständigen Förderort obliegt dabei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde.