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Schülerinnen und Schüler zeigen vor blauem Hintergrund den Daumen nach oben

Individueller Nachteilsausgleich

Der individuelle Nachteilsausgleich dient der Chancengleichheit hörgeschädigter Schüler*innen. Dieser soll ihnen eine zielgleiche Leistungsbeurteilung ermöglichen. Der Nachteilsausgleich bezieht sich allerdings nicht auf die Leistungsanforderungen selbst, sondern ausschließlich auf die Rahmenbedingungen des Erbringens von Leistungen. Insofern dient er der Ermöglichung von Bildungsgerechtigkeit und stellt keine Bevorzugung dar. Es ist wichtig, die äußeren Rahmenbedingungen für Lernen und Leisten so zu gestalten, dass hörgeschädigte Schüler*innen nachteilsausgeglichen am zielgleichen Unterricht teilnehmen können und eine zielgleiche Leistungsbeurteilung tragfähig ist (siehe Arbeitskreis GL: Hinweise zum Nachteilsausgleich, Stand 2018). Der Nachteilsausgleich enthält Hinweise und Festlegungen zu folgenden Bereichen:

1. Voraussetzungen für das schulische Lernen

2. Leistungsanforderung und Leistungsbewertung

3. Unterrichtsgestaltung

4. Fächerspezifische Maßnahmen

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich:

  • Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schüler*innen mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I oder in der Gymnasialen Oberstufe – Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen, Hrsg. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Juli 2017