Gemeinsames Lernen in der Sek II und im Berufskolleg
Die LVR-Max-Ernst-Schule fördert und berät Schüler:innen und deren Familien im Gemeinsamen Lernen in der Primarstufe (ab dem Schuleintritt), in der Sekundarstufe I (bis zum Ende der Klasse 10), sowie bei Bestandsschüler:innen in der Sekundarstufe II. Die Förderung findet an den allgemeinbildenden Schulen durch (Teil-)Abordnung einer Sonderpädagogin oder eines Sonderpädagogen für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation statt.
Nach der 10. Klasse liegt der Schwerpunkt der Förderung auf der Beratung der Schüler:innen, deren Eltern und Lehrkräfte, was sowohl am wohnortnahen Berufskolleg, als auch in der Sekundarstufe II möglich ist.
Für die Berufskollegs im Regierungsbezirk Köln gilt in der Regel folgendes:
- Die Anmeldung für die Fachberatung Hören und Kommunikation im Auftrag der Bezirksregierung Köln erfolgt über das aufnehmende Berufskolleg
- Bewerbungszeitraum für die Berufskollegs ist im Februar eines jeden Jahres (nähere Informationen auf den jeweiligen Schulhomepages)
Das Rheinisch-Westfälische-Berufskolleg in Essen (RWB) übernimmt entweder die Betreuung für die Sekundarstufe II (Ausnahme: Berufskolleg s.o.) oder berät die bislang betreuenden Förderschulen Hören und Kommunikation für die weitere Förderung.
Voraussetzungen für die sonderpädagogische Beratung durch das RWB Essen:
- ein festgestellter und jährlich überprüfter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
- die Anmeldung der Schülerin oder des Schülers zur Beratung beim RWB Essen bis zum 30.04. des letzten Schuljahres, vor Eintritt in die Sekundarstufe II, durch die Erziehungsberechtigten, also
- an Gesamtschulen und G9-Gymnasien in Klasse 10
- an G8-Gymnasien in Klasse 9
https://www.rwb-essen.de/wp/index.php/beratung/inklusionsberatung