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Schülerinnen und Schüler zeigen vor blauem Hintergrund den Daumen nach oben

Gemeinsames Lernen an der LVR-Max-Ernst-Schule

Zielsetzung

Die zentrale Aufgabe des Gemeinsamen Lernens (GL) ist es, Schüler*innen mit einer Hörschädigung an allgemeinbildenden Schulen zu beraten und zu begleiten und somit in ihren individuellen Entwicklungsmöglichkeiten zu unterstützen.

So haben die hörgeschädigten Schüler*innen die Möglichkeit, wohnortnah eine Schule zu besuchen, dort zielgleich unterrichtet zu werden und entsprechend ihrer Bedürfnisse und Möglichkeiten am Unterricht teilzunehmen.

Unser Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf Hören und Kommunikation zu anderen in Beziehung treten, mit diesen interagieren, kommunizieren und sich selbst als selbstwirksam und wertvoll erleben.

Im Schuljahr 2022/2023 betreuen wir ca 65 Schüler*innen mit einer Hörschädigung an allgemeinbildenden Schulen im Gemeinsamen Lernen. Unser Team umfasst derzeit 9 Kolleg*innen.

Personenkreis

Das Gemeinsame Lernen wendet sich sowohl an Kinder und Jugendliche mit einer peripheren Hörschädigung als auch mit einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS). Die Voraussetzung für eine Begleitung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens ist ein festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (AO-SF).

Die LVR-Max-Ernst-Schule fördert und berät Schüler*innen und deren Familien im Gemeinsamen Lernen in der Primarstufe (ab dem Schuleintritt) sowie in der Sekundarstufe I (bis zum Ende der Klasse 10) und Sekundarstufe II (bis zum Abitur). Die Förderung findet an den allgemeinbildenden Schulen durch (Teil-)Abordnung eines/einer Sonderpädagog*in für den Förderbedarf Hören und Kommunikation statt.

Nach der 10. Klasse liegt der Schwerpunkt der Förderung auf der Beratung der Schüler*innen, deren Eltern und Lehrkräfte, die sowohl am wohnortnahen Berufskolleg, als auch in der Sekundarstufe II stattfinden kann (siehe Gemeinsames Lernen in der Sek II und im Berufskolleg).

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Hörgeschädigtenspezifische Beratung und Förderung

Die Grundlage einer erfolgreichen Arbeit im Bereich der Beratung und Förderung bildet:

  • Eine gesicherte und aussagekräftige Diagnostik eines/einer Pädaudiolog*in, HNO-Ärzt*in oder einer pädaudiologischen Abteilung einer (Uni)Klinik bezüglich der Art und des Umfangs der Hörschädigung
  • Eine optimale technische Versorgung durch die zuständigen Hörgeräteakustiker*innen bzw. Audiolog*innen bei Träger*innen eines Cochlea-Implantates
  • Erstellen eines individuellen Förderplans durch die Sonderpädagog*innen in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der allgemeinbildenden Schule

Die Beratung und Förderung unter hörgeschädigtenspezifischen Gesichtspunkten beinhaltet:

  • Beratung der Lehrkräfte
  • Beratung der Eltern
  • Beratung und Förderung der Schüler*innen

Die individuelle Förderung hörgeschädigter Kinder und Jugendlichen im inklusiven Kontext ist zentrales Anliegen des Gemeinsamen Lernens. Das Kind mit seinen individuellen Möglichkeiten, Bedürfnissen und Wünschen steht im Mittelpunkt unserer Förderarbeit. Zudem unterscheidet sich die Situation von Familien mit einem hörbeeinträchtigten Kind oft gravierend von der Familiensituation mit hörenden Kindern. Daher gehört die Beratung der Familien ebenfalls zu den Aufgaben im Gemeinsamen Lernen. Auch für den inklusiven Unterricht hörgeschädigter Schüler*innen gibt es organisatorische Maßnahmen (wie z.B. Sitzposition und Sprachverhalten), um eine optimale Teilhabe dieser am Unterricht zu ermöglichen. Eine Hörschädigung ist eine unsichtbare Behinderung und läuft daher Gefahr, immer wieder vergessen zu werden. Hörgeschädigte fragen auch nicht immer nach, wenn sie etwas nicht verstanden haben, da sie oft gar nicht wissen, dass sie etwas überhören. Daher sollten sich sowohl die Lehrkräfte als auch die Mitschüler*innen der bestehenden Hör- und Kommunikationsprobleme sehr bewusst sein.

Für die Beratung und Förderung ergeben sich im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowohl pädagogische Förderziele als auch Aufgaben für die Beratung der Eltern und Lehrkräfte, in unterschiedlicher Intensität und Gewichtung:

Beratung und Förderung von Schüler*innen mit Hörschädigung im Hinblick auf:

  • Hörstrategien
  • Hörtraining
  • Sprache
  • Umgang mit Hörtechnik
  • Lernprozesse
  • Persönlichkeitsentwicklung und soziale Entwicklung (Identitätsarbeit) des Kindes
  • individueller Nachteilsausgleich

Beratung der Eltern im Hinblick auf:

  • Schullaufbahn
  • Berufliche Ausbildungsmöglichkeiten
  • Möglichkeiten der technischen Versorgung
  • Umgang mit Hörtechnik
  • Persönlichkeitsentwicklung und soziale Entwicklung (Identitätsarbeit) des Kindes

Beratung der Lehrkräfte im Hinblick auf:

  • Auswirkungen von Hörschädigungen
  • Umgang mit der Hörschädigung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Hörsituation
  • Umgang mit Hörtechnik im Unterricht
  • Optimierung der Raumakustik
  • individueller Nachteilsausgleich

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Einzugsbereich

Der Einzugsbereich des GL an der LVR-Max-Ernst-Schule, Euskirchen, umfasst den gesamten Kreis Euskirchen und den linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises.

Kreis Euskirchen: Weilerswist, Euskirchen, Zülpich, Mechernich, Bad Münstereifel, Kall, Nettersheim, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Schleiden

Rhein-Sieg-Kreis (linksrheinisch): Wachtberg, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal