Unsere Schule
Herzlich Willkommen
Die LVR-Max-Ernst-Schule in Euskirchen ist eine Schule des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) mit angegliedertem Internat für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche. Die Schülerinnen und Schüler haben neben dem Förderbedarf Hören und Kommunikation unterschiedlichen weiteren Förderbedarf.
Zur Schule gehören ein Frühförderzentrum, ein Kindergarten, eine Unter-, Mittel- und Oberstufe sowie eine Berufspraxisstufe. Darüber hinaus gibt es an der Schule eine pädagogisch-audiologische Beratungsstelle. Eine Abteilung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Hören und Kommunikation an allgemeinen Schulen (Gemeinsame Lernen).
Die Schule verfügt über eine eigene Turnhalle und ein Schwimmbecken. Zur Zeit besuchen rund 118 Mädchen und Jungen die Schule.
Frühförderung
Die Angebote der Frühförderung richten sich an schwerhörige, gehörlose und zentral hörgeschädigte Kinder von Geburt bis Schuleintritt.
Schulzuständigkeitsbereich
Die LVR-Max-Ernst-Schule ist zuständig für schwerhörige und gehörlose Kinder der Stadt Bonn, des Kreises Euskirchen, des linksrheinischen Teils des Rhein-Sieg-Kreises und für hörgeschädigte Kinder mit zusätzlichen Behinderungen des ganzen Rheinlandes.
Schülerbeförderung
Für die Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer Behinderung oder einer zu weiten Anfahrt nicht mit Bus und Bahn fahren können, hat der LVR einen Schülerspezialverkehr eingerichtet.
Weitere Informationen zu den Themen Frühförderung und Schülerbeförderungen finden Sie auf den Internetseiten des Schulbereiches des LVR .
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag – Donnerstag 07:00 -15:30 Uhr
Freitag 07:00 -14:00 Uhr
Schulträger
Landschaftsverband Rheinland LVR
Schulaufsicht
Bezirksregierung Köln
Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler werden mit Schulbussen und Taxen befördert oder benutzen öffentliche Verkehrsmittel.
Die Fahrtkosten übernimmt der Schulträger.
Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
Unterrichtsbeginn:
Mo: 09:35 Uhr
Di - Fr: 07:50 Uhr
Unterrichtsende:
Mo., Di., Mi.: 12.50/14.35 Uhr
Do.: 12.50 Uhr
Fr.: 12.05 Uhr
Schulgliederung
- Frühförderstelle und pädagogisch-audiologische Beratungsstelle für hör- und mehrfachgeschädigte sowie zentral sprachbehinderte Kinder
- Förderschulkindergarten für hörgeschädigte Kinder
- Unter-, Mittel-, Ober-, Berufspraxisstufe
Unsere Schülerinnen und Schüler
Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf Hören und Kommunikation und zusätzlichem Förderbedarf aus den Bereichen: Autismus, Lernen, Geistige Entwicklung, Motorische und körperliche Entwicklung, Sozial-emotionale Entwicklung sowie Kinder und Jugendliche mit Hörsehbehinderung.
Hörschädigung bedeutet: Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Störungen in der zentral-auditiven Wahrnehmung.
Schulpflicht
Die Schulpflicht beträgt für die Schülerinnen und Schüler 11 Jahre. Die Schulzeit kann auf Antrag der Eltern verlängert werden.