Berufsorientierung im GL
Die Berufsorientierung im Gemeinsamen Lernen richtet sich an Schüler*innen ab dem Ende der Klasse 7.
Aufgaben der Berufsberatung im Gemeinsamen Lernen:
Kooperation/ Vernetzung zu
- Allgemeine Schule Berufsvorbereitung
- Schüler*in und Familie
- Integrationsfachdienst (IFD) des LVR – Integrationsamt Rheinland Zuständig für alle Schüler*innen im GL
- Berufsfachkraft des Reha-Teams der Agentur für Arbeit
KAoA- Star (IFD):
Neben den regulären Modulen des Landesprogramms KAoA zur Berufsorientierung (Kein Abschluss ohne Anschluss), die an den Regelschulen durchgeführt werden, gibt es seit 2017 eine behinderungsspezifische Umsetzung der Berufsorientierung mit dem Programm KAoA Star (STAR: Schule trifft Arbeitswelt).
Die Zielgruppe für das KAoA-STAR Programm sind unter anderem Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Hören und Kommunikation. Es gibt eine Elterninformationsveranstaltung im Gemeinsamen Lernen für Eltern von Schüler*innen im 2. Halbjahr der Klasse 7 über KAoA-STAR. Die Eltern von Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen entscheiden gemeinsam mit deren Lehrer*innen, ob ihr Kind an KAoA oder KAoA-STAR teilnimmt. Ein einmaliger Wechsel zum Programm KAoA- Star kann zu jedem Zeitpunkt der Berufsorientierung vorgenommen werden.
KAoA-STAR wird durch die regionalen Integrationsfachdienste (IFD)
sowie weitere Träger durchgeführt. Der IFD arbeitet mit Eltern und Schule zusammen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des IFD.
Kommunale Koordinierungsstelle Rhein Sieg Kreis
Agentur für Arbeit:
Jeder Schule ist ein oder eine Berufsberater*in der Agentur für Arbeit zugewiesen. Diese sind jedoch nicht spezialisiert auf die Beratung von Schüler*innen mit einer Beeinträchtigung. Daher erfolgt im vorletzten Schuljahr die Kontaktaufnahme mit dem Berater für Berufsberatung und Rehabilitation (Rehaberater). Der Termin findet meist in der Agentur für Arbeit statt. Es wird individuell überprüft, welche Hilfen und Unterstützung die individuelle Person an dem individuellen Arbeitsplatz benötigt. Dieser Prozess wird von dem/der betreuenden Sonderpädagog*in Hören und Kommunikation begleitet.