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Frühförderkonzept

Pädagogische Frühförderung an der LVR - Max – Ernst – Schule Förderschule mit dem Förderschwerpunkt HÖREN und KOMMUNIKATION

Grundlage unserer Arbeit ist das Leitbild der LVR Max – Ernst – Schule:

Miteinander voneinander leben lernen!

Wir betrachten den Menschen in seiner Einzigartigkeit. Die Kommunikation und die Wertschätzung jedes Einzelnen mit seinen individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten stellen wir in den Mittelpunkt.

1. Zielsetzung

Die pädagogische Frühförderung hat zum Ziel, hörgeschädigte Kinder in der Familie oder auch in der vom Kind besuchten jeweiligen Einrichtung in seinen Entwicklungsmöglichkeiten zu unterstützen.

Die Ziele sind insbesondere:

  • Information durch unterschiedliche Beratungsangebote
  • frühzeitige Einleitung der Frühfördermaßnahmen
  • hörgeschädigtenspezifische Unterstützung zur Förderung der Hör- und Sprachentwicklung des Kindes
  • Informationsangebote für betroffene Familien
  • Informationsangebote für ErzieherInnen und TherapeutInnen
  • Beratung im Hinblick auf den geeigneten Förderort (Wahl des Kindergartens oder Schulwahl)
  • Aufbau und Stärkung eines positiven Selbstbildes

2. Personenkreis

Die Frühförderung richtet sich an Familien mit Kindern im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter bis zur Einschulung.

Frühförderung wendet sich insbesondere an Familien mit

  • Säuglingen, die durch das Neugeborenenhörscreening auffällig wurden
  • peripher hörgeschädigten Kindern
  • Vorschulkindern bei Verdacht auf eine AVWS
  • mehrfachbehinderten, hörgeschädigten Kindern
  • hörenden Kindern gehörloser Eltern (CODA)

3. Hörgeschädigtenspezifische Frühförderung

Die Frühförderung bezieht sich sowohl auf das einzelne hörgeschädigte Kind, als auch auf die betroffenen Familien. Das Anliegen der Frühförderung ist primär die Förderung der Hör- und Sprachentwicklung des Kindes und die Begleitung und Beratung betroffener Familien.

Für die Frühförderung ergeben sich drei Schwerpunkte:

  • kindorientierte Förderung
  • familienorientierte Maßnahmen
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Alle drei Bereiche bilden eine Einheit.

3.1 Organisation der Frühfördermaßnahmen

Umfang, Dauer und Häufigkeit der Frühförderung hängen von der individuellen Bedürfnislage der betroffenen Familien eines hörgeschädigten Kindes ab.

Im Regelfall erfolgt die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung einmal wöchentlich entweder im Elternhaus oder in der jeweiligen vorschulischen Einrichtung des Kindes.

Für Familien mit hörgeschädigten Kleinstkindern stehen Information, Beratung und Begleitung im Mittelpunkt der Frühfördermaßnahmen. Die Fördereinheiten finden entweder im Elternhaus oder bei der Tagesmutter statt. Besucht das Kind einen Regelkindergarten, eine integrative oder heilpädagogische Einrichtung, dann findet die Frühförderung in der Regel am jeweiligen Förderort statt. Neben der Förderung des Kindes ist der regelmäßige Austausch mit dem Fachpersonal bezüglich des Entwicklungsstandes des Kindes, möglicher Förderziele und Fördermaßnahmen erforderlich.

3.2 Aufnahmeverfahren

Die Frühförderstelle ist für Eltern, TherapeutInnen und andere Interessierte telefonisch (zu den Sprechzeiten, sonst per Anrufbeantworter) erreichbar. Die Frühförderin vereinbart im Regelfall nach einem ersten telefonischen Kontakt einen Hausbesuch in der Familie. Dabei steht die Familie mit ihren individuellen Anliegen und Wünschen im Vordergrund.

In einem Erstgespräch werden nachfolgend aufgelisteten Inhalte angesprochen und schriftlich festgehalten:

  • Vorstellung der Frühförderung / Personen / Arbeitsweise
  • Informationen bezüglich des Antragsverfahrens
  • Anamnese
  • Beobachtungen der Eltern – Kind – Interaktion und Kommunikation
  • Einbeziehung vorhandener medizinischer Berichte und Diagnosen (insbesondere HNO – Befunde)
  • Antragstellung
  • Informationen hinsichtlich des weiteren Ablaufs

Die Frühförderin, die das Erstgespräch geführt hat, verfasst eine pädagogische Stellungnahme zu dem Kind und stellt die Anmeldeformulare zur Aufnahme in die Frühförderung zusammen. Sie leitet die benötigten Formulare im Original über das Sekretariat der LVR – Max – Ernst – Schule an die Bezirksregierung Köln. Diese genehmigt die Frühfördermaßnahmen.

Die Frühförderung ist ein freiwilliges und kostenloses Angebot für Familien. Es wird kein Rezept benötigt. Die Maßnahmen können bis zum Schuleintritt des Kindes durchgeführt werden.

3.3 Einzugsbereich

Der Einzugsbereich umfasst den gesamten Kreis Euskirchen und den linksrheinischen Teil des Rhein – Sieg – Kreises.

Dazu gehören die Gemeinden

  • Euskirchen
  • Weilerswist
  • Zülpich
  • Mechernich
  • Bad Münstereifel
  • Nettersheim
  • Blankenheim
  • Kall
  • Dahlem
  • Hellenthal
  • Schleiden
  • Swisttal
  • Rheinbach
  • Meckenheim
  • Wachtberg

3.4 Schwerpunkte und Inhalte

Die Situation von Familien mit einem hörbeeinträchtigten Kind unterscheidet sich oft gravierend von der Familiensituation mit hörenden Kindern. Durch die Diagnose der Hörschädigung sind viele Eltern zunächst geschockt und in der Interaktion und Kommunikation mit ihrem Kind stark verunsichert. Die Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Familie sind wichtig im Rahmen der Frühförderarbeit. Die Eltern sollen in ihren Stärken und Möglichkeiten unterstützt werden.

Je nach den gegebenen Bedürfnissen in der Zusammenarbeit mit der Familie können sich nachfolgend aufgelistete Aufgaben ergeben:

  • Informationen in Bezug auf die Hörbeeinträchtigung ihres Kindes geben
  • Informationen bezüglich der jeweiligen Hörhilfen geben
  • Informationen über gesetzliche / finanzielle Hilfen geben
  • Informationen zu günstigen kommunikativen Rahmenbedingungen geben
  • Anregungen zu förderlichen Spielen und Betätigungen mit dem Kind geben
  • Beratung im Hinblick auf einen geeigneten Förderort (Kita / Schule)
  • Begleitung bei wichtigen Arztterminen (HNO – Klinik, CI – Zentren)
  • Beratung und Begleitung hinsichtlich der Eltern – Kind – Interaktion
  • Beratung hinsichtlich des aktuellen Entwicklungsstandes des Kindes
  • Stärkung und Stützung der Eltern.

Die individuelle Förderung des hörgeschädigten Kindes ist zentrales Anliegen der Frühförderung. Das Kind mit seinen individuellen Möglichkeiten, Bedürfnissen und Wünschen steht im Mittelpunkt unserer Förderarbeit. Das Spiel wird hier als Grundform des kindlichen Lernens betrachtet und die Förderung dementsprechend methodisch – didaktisch umgesetzt wird.

Nachfolgende pädagogische Förderziele mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sind bedeutend:

  • Förderung der auditiven Konzentration und Aufmerksamkeit
  • Förderung der auditiven Lokalisation
  • Förderung der auditiven Differenzierungsfähigkeit
  • Förderung der auditiven Merkfähigkeit Hörtaktik
  • Förderung eines positiven Selbstbildes
  • Förderung der Sprachentwicklung auf allen Ebenen (Artikulation, Wortschatz, Syntax, Semantik)
  • Förderung des Sprachverständnisses

Grundlage der Frühförderung mit dem Kind ist ein individueller Förderplan, der jeweils für ein Schuljahr gültig ist und jährlich überarbeitet, erneuert und aktualisiert wird.

3.5 Angebote für Familien mit hörbeeinträchtigten Kindern

Käuzchenclub Spielangebot für Familien mit Kindern bis 3 Jahren Eulentreffen Spielangebot für Familien mit Kindern ab 3 Jahren CI - Nachmittage Angebot für alle Kinder mit CI und deren Familien
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Unsere Gruppenangebote für Familien mit hörbeeinträchtigten Kindern

Die Gruppenangebote finden regelmäßig statt. Für die Eltern bieten die Gruppensituationen die Möglichkeit, dass Eltern miteinander in Kontakt treten und ins Gespräch kommen können. Sie profitieren von den unterschiedlichsten Erfahrungen anderer Eltern und stärken so gegenseitig ihre eigene Handlungskompetenz.

3.6 Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Im Hinblick auf eine möglichst ganzheitliche, gut abgestimmte und am Kind orientierte frühe Förderung arbeiten wir in Kooperation mit:

  • HNO – Universitätskliniken in Köln, Bonn und Aachen
  • CI – Zentren
  • HNO – Ärzten
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Gesundheitsämter
  • Jugendämter
  • Kindergärten
  • PädaudiologInnen
  • AkustikerInnen
  • TherapeutInnen
  • andere Beratungs- und Frühförderstellen
  • andere medizinisch – therapeutische Einrichtungen

3.7 Ende der Frühförderung

Die Frühförderung endet,

  • wenn das Kind keine Förderung mehr benötigt
  • wenn die Eltern dies wünschen
  • wenn die Familie den Einzugsbereich durch einen Umzug verlässt
  • wenn das Kind eingeschult wird

3.7.1 AO-SF

Am Ende der Frühförderung, welches meist das Jahr der Einschulung darstellt, steht das AO-SF Verfahren (§ 12 Ausbildungs Ordnung Sonderpädagogischer Förderung).

Die Eltern beantragen die Einleitung dieses Verfahren bei der Schulanmeldung ihres Kindes. Die zuständige Grundschule benötigt dafür aktuelle Arzt und Therapieberichte. Es findet eine Förderkonferenz statt, in dem die Förderschwerpunkte und Anliegen der Eltern protokolliert werden. Eine Grundschul- und Sonderpädagogin (oft die zuständige Frühförder*In) erstellen gemeinsam ein Gutachten aufgrund der vorliegenden Berichte (AOSF). Am Ende findet ein Elterngespräch statt, in dem das erstellte Gutachten besprochen wird und der Elternwunsch auf einem Protokoll festgehalten wird. Das Schulamt entscheidet über den Förderschwerpunkt, sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort.

4. Qualität

In der LVR – Max – Ernst – Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist eine pädagogisch – audiologische Beratungsstelle eingerichtet. Die Frühförderstelle ist ein Bestandteil dieser Beratungsstelle. Die Dokumentation der Frühförderarbeit ist wichtig. Es werden regelmäßige Verlaufsprotokolle der einzelnen Fördereinheiten, ein individueller Förderplan für jedes Frühförderkind pro Schuljahr und bei Bedarf Entwicklungsberichte und pädagogische Stellungnahmen zum Antrag auf Eröffnung eines AO – SF Verfahrens geschrieben.

4.1 Personelle Ausstattung

In der Frühförderung arbeiten ausgebildete SonderschullehrerInnen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation mit unterschiedlicher Stundenzahl. Die Koordinatorin leitet die Frühförderstelle und bekommt für die Koordinationsaufgaben zwei Lehrerwochenstunden. Die Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen ist eine Aufgabe der Koordinatorin.

4.2 Räumliche und sächliche Ausstattung

Für die Durchführung der Frühförderung steht ein Frühförderraum zur Verfügung. Zur Organisation und Durchführung der Arbeit ist in diesem Raum ein Büro integriert. Ebenso finden hier auch die regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen statt, sowie Eltern – Kind – Angebote und die Vorschulgruppe. Zu der sachlichen Ausstattung gehören umfangreiches Fördermaterial für alle Entwicklungs- und Altersstufen. Im Rahmen der pädagogisch – audiologischen Beratungsstelle steht umfassendes Diagnostikmaterial zur Verfügung. Zudem findet wöchentlich eine „Diagnostikrunde“ statt, in der KollegInnen aus der Beratungsstelle, der Audiometrie und der Diagnostik teilnehmen.

4.3 Infrastruktuerelle Ausstattung

Alle Anrufe der Eltern werden über einen Anrufbeantworter registriert, so dass die FrühförderInnen schnell reagieren können. Weiterhin werden Anliegen, die über das Schulsekretariat der LVR – Max – Ernst – Schule eingehen, an die Frühförder*innen weitergeleitet.

5. Frühförderkonferenzen

Das Team der FrühförderInnen trifft sich in regelmäßigen Abständen (alle 4 – 6 Wochen) zu Frühförderkonferenzen. In den Besprechungen werden sowohl organisatorische Rahmenbedingungen erörtert und festgelegt, als auch inhaltliche Aspekte der Frühförderung vereinbart.

6. Öffentlichkeitsarbeit

Durch unterschiedliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit und der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Einrichtungen wird auf die Frühförderstelle mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation aufmerksam gemacht. Es finden u.a. regelmäßig Informationsveranstaltungen für ErzieherInnen und TherapeutInnen der Kindergärten im Einzugsbereich der LVR – Max – Ernst – Schule statt.

7. Vernetzung mit dem Arbeitskreis Frühförderung und Beratungsstellen HK NRW

Darüber hinaus ist das Frühförderteam Mitglied des Arbeitskreises Frühförderung und Beratungsstellen HK in NRW. Die Treffen dieses AK finden zweimal jährlich an verschiedenen Förderschulen mit den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation statt.

8. Weiterbildung/ Aktualisierung

Alle Frühförder*innen aktualisieren und erweitern ihre fachbezogenen Kompetenzen ständig durch die Teilnahme an verschiedenen Weiterbildungen, Kongressen, Fachvorträgen, Tagungen u.v.m. Diese Weiterbildungen werden nach Möglichkeit auch für das gesamte Kollegium der LVR – Max – Ernst – Schule organisiert.

Verfasst vom Frühförderteam der LVR – Max Ernst – Schule Euskirchen

(Stand: Januar 2021)