Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion
Schülerinnen und Schüler zeigen Daumen hoch

Förderung hörsehbehinderter und taubblinder Kinder und Jugendlicher in der LVR-Max-Ernst-Schule

Ab einem Alter von sechs Jahren können hörsehgeschädigte/taubblinde Kinder in die LVR-Max-Ernst-Schule eingeschult werden. In der Regel werden sie mit altersgleichen Kindern in kleinen Klassengemeinschaften gefördert. Ein wesentliches Anliegen unserer Arbeit mit hörsehgeschädigten/taubblinden Kindern und Jugendlichen ist, dass sie sich als Teil der Gemeinschaft erleben und im Miteinander ein hohes Maß autonomen Handelns erlangen.

Jedes hörsehgeschädigte/taubblinde Kind bzw. jeder hörsehgeschädigte/taubblinde Jugendliche bringt andere Ausgangsbedingungen für die Förderung mit. Um eine möglichst genaue Vorstellung von den individuellen Wahrnehmungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten, wird zu Beginn und im Verlauf der Förderung ein breites Spektrum an diagnostischen Maßnahmen durchgeführt.

Die Förderung hörsehbehinderter/taubblinder Kinder und Jugendlicher liegt in der Hand eines Teams, zu dem Fachkräfte aus verschiedenen Berufsgruppen gehören. Zum Team gehören in der Regel ein*e Sonderschullehrer*in, ein*e Lehramtsanwärter*in, ein*e Integrationshelfer*in und ein*e Physiotherapeut*in und/oder eine Ergotherapeut*in. Hinzu kommt je nach Bedarf auch noch pflegerisches Personal und/oder ein*e Bezugserzieher*in des Internats. Um in der Arbeit mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine hohe spezifische Kompetenz aufzubauen, wird darauf geachtet, dass ein möglichst konstantes Team zusammenkommt, das sich der Förderung gemeinsam annimmt.

Im Team wird ein individueller Förderplan für jede hörsehgeschädigte/taubblinde Schülerin bzw. für jeden hörsehbehinderten/taubblinden Schüler erstellt. Im Rahmen von Förderkonferenzen werden die vereinbarten Ziele und Maßnahmen immer wieder evaluiert und ggfs. verändert bzw. neu formuliert.

Die Förderung geht von der Grundannahme aus, dass alle hörsehgeschädigten/taubblinden Kinder und Jugendliche das menschliche Grundbedürfnis nach sprachlich-kommunikativer Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt teilen. Nur haben sie vollkommen andere Voraussetzungen, um mit ihrer Umwelt in Kontakt zu treten. Für die Kommunikationspartner*innen gilt es, die ausgehenden Signale zu erkennen, zu verstehen und darauf angemessen zu reagieren.

Die Anbahnung und Ausgestaltung der sprachlich-kommunikativen Fähigkeiten ist deshalb das Herzstück unserer Arbeit mit hörsehgeschädigten/taubblinden Kindern und Jugendlichen.