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Schülerinnen und Schüler zeigen Daumen hoch

Hörsehgeschädigte/taubblinde Kinder in der Frühförderung

Hörsehgeschädigte/taubblinde Kinder werden durch die Frühförderung der LVR-Max-Ernst-Schule gefördert. Diese Förderung findet in der Regel im Alter von 0-3 Jahren im Elternhaus und im Alter von 3-6 Jahren in betreuenden integrativen Einrichtungen oder Kindertagesstätten statt, sofern die Kinder diese Einrichtungen besuchen. Hörsehgeschädigte/taubblinde Kinder können auch im angegliederten Kindergarten der LVR-Max-Ernst-Schule ab einem Alter von drei Jahren aufgenommen werden. Die Förderung erfolgt in kleinen Gruppen unter räumlich und personell sehr guten Bedingungen. Das Ziel ist, bei den hörsehgeschädigten/taubblinden Kindern kommunikativ-sprachliche Kompetenzen anzubahnen und zu fördern. Eine entscheidende Rolle spielen in diesem Prozess die Bezugspersonen bzw. Kommunikationspartner*innen der Kinder. Auch sie werden umfassend beraten und unterstützt. Denn erst als kom­petentes Team um die hörsehgeschädigten/taubblinden Kinder herum, kann für sie ein individueller Weg der Kommunikation entwickelt und gefestigt werden. Auch bei der Wahl der geeigneten Kita und Schule für die hörsehgeschädigten/taubblinden Kinder werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten durch die Frühförderung unterstützt. Mit der Einschulung der Kinder endet ihre Frühförderung.